Mann arbeitet Freelance zu Hause mit Hund
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Die Freiheit der Freelancer:innen

14.09.2022
von SMA

So einige Menschen träumen davon, ihr Hobby zum Beruf zu machen, sich gänzlich ihrer Leidenschaft zu widmen und Freelance zu arbeiten. Mit der Freiheit geht aber auch Verantwortung einher. Wie beginnt man dieses Abenteuer? Was sind die Vor- und Nachteile? Welche Formalitäten gibt es zu beachten? Und wie sorgt man für genügend Einkommen?

Besinnen vor dem Beginnen

Freelance-Arbeit ist ein ganz anderes Biest als die Lohnarbeit. Dessen sollte man sich bewusst sein. Arbeitssicherheit, Benefits wie ein 13. Monatslohn oder Ferienzulagen, ein garantiertes Einkommen oder krankheitsbedingte Beurlaubungen sind nicht gewährleistet. Es verhält sich eigentlich ganz einfach: Kann oder will man nicht arbeiten, landet kein Geld auf dem Konto. Darüber hinaus muss man sich verstärkt darum kümmern, dass genügend in die erste und zweite Säule eingezahlt wird. Die Arbeit findet zudem meist nicht geregelt statt, was einiges an Flexibilität verlangt. Es gibt Zeiten mit vielen und solche mit wenigen Aufträgen. Manchmal arbeitet man tagsüber und manchmal nachts. Es gibt nicht sehr viele Freelancer:innen, die dem üblichen Nine-to-five-Programm folgen können.

Glücklicherweise stehen dem auch einige Vorteile gegenüber. Der erheblichste darunter ist, dass man mit Freelance-Arbeit die eigene Karriere grösstenteils selbstbestimmt gestalten kann. Die Tätigkeiten werden nicht von Vorgesetzten vorgeschrieben. Man wählt selbst, mit wem man zu welchem Preis zusammenarbeitet, sowie welche Aufträge man annimmt und welche nicht. Diese Freiheit ist vielen Menschen Gold wert. Hinzu kommt, dass der Job oftmals an die individuellen Talente anschliesst und gefällige Beschäftigungen beinhaltet.

Das schweizerische System sieht also keine einfache Selbstdeklaration vor.

Wie ist Freelancerarbeit geregelt?

Freelancer:innen sind Selbstständige, die auf eigene Rechnung arbeiten. Das bedeutet, dass man alle gesetzlichen Abzüge selbst kalkulieren und korrekt abrechnen muss. In der Schweiz kommt erschwerend hinzu, dass die kantonalen Ausgleichskassen AHV/IV bestimmen, ob man selbstständig oder angestellt ist. Anhand gewisser Kriterien wird man entsprechend klassifiziert und behandelt. Beispielsweise gilt man als angestellt, wenn die Arbeitszeiten direkt von einem Unternehmen beeinflusst werden – egal, ob man im Büro anwesend ist – oder der Löwenanteil der Aufträge von derselben Stelle stammen. Das schweizerische System sieht also keine einfache Selbstdeklaration vor.

Mutter arbeitet freelance zu Hause mit Kind

Bild: IStockPhoto/filadendron

Wer macht Freelance?

Betriebe müssen und wollen flexibel auf die sich ständig wandelnden Wirtschaftsfragen reagieren. Aus diesem Grund sind Freelancer:innen heutzutage auf dem Arbeitsmarkt begehrt. Die Anzahl und Art von Jobs, die von Freiberufler:innen übernommen werden, nimmt je länger je mehr zu. Früher dachte man vor allem an kreative Berufe in Bereichen wie Fotografie, grafischem Design, Musik oder Journalismus. Der Klassiker ist nach wie vor das Consulting in allen möglichen Branchen und Disziplinen.

Heutzutage ist das Angebot breiter. Zum Beispiel wimmelt es in der IT von freiberuflichen Softwareentwickler:innen, Network- und Security-Specialists. Genauso findet man Freelancer:innen in der Buchhaltung, im Social-Media-Management, im Marketing und im Bereich von Dolmetscher- und Übersetzungsangeboten. Diese Jobs können auch gut als Nebenberuf ausgeübt werden. Neben einer festen Teilzeitanstellung kann man so das Freelanceleben ausprobieren und trotzdem von den Vorteilen einer Anstellung profitieren. Zu beachten ist in diesem Fall aber, dass das Unternehmen der Festanstellung davon in Kenntnis gesetzt werden muss. Falls der Nebenjob dieselben Dienstleistungen wie jene des festen Jobs beinhaltet, entsteht Konfliktpotenzial, das vorab verhindert werden kann.

Eine eigene Website ist das Nonplusultra.

Gesucht: Kundschaft

Alle Freelancer:innen müssen auch bewandt im Selbstmarketing sein und sich gut verkaufen können. Auf digitalen Kanälen lässt sich simple und günstige Eigenwerbung betreiben. Eine eigene Website ist dahingehend das Nonplusultra. Doch viele Freiberufler:innen erreichen auch mit Kanälen wie LinkedIn, Facebook und Instagram ihre Kundschaft. Diese eignen sich gut, um die Dienstleistung bekannt zu machen und bereits einen Vorgeschmack der eigenen Fähigkeiten zu geben. Darüber hinaus finden spezifische Plattformen für Freelancing wachsenden Zulauf, worauf sich Selbstständige und Auftraggebende schnell und zielgerichtet treffen können. Einige davon sind Freelancer Schweiz, Freelancemap und Gulp.

Die schwierigere Frage ist jedoch: Wie viel soll man für die Dienste in Rechnung stellen? Darauf gibt es leider keine eindeutige Antwort. Es hängt von der gesammelten Erfahrung der gebotenen Dienstleistung, welcher Art diese ist, wie hoch die Nachfrage danach ist und natürlich von den eigenen Wünschen ab. Man muss auch im Auge behalten, dass vom Einkommen Abgaben und Steuern abgezogen werden. Für den Anfang kann man sich in diesem Rahmen bei anderen Freelancer:innen inspirieren lassen und die Preise je nach Situation nach oben oder unten korrigieren.

Text Frederic Petitjean

Eine Antwort zu “Die Freiheit der Freelancer:innen”

  1. Daniela Koch sagt:

    Erstmal ein Dankeschön von uns, für die hilfreichen Tipps. Wir haben uns letztes Jahr im Bereich Webdesign selbstständig gemacht und merken gerade, wie schwer es ist an Aufträge zu kommen. In meinem Bekanntenkreis haben auch schon einige versucht, sich selbständig zu machen. Und sind dann leider gescheitert. Darum sollte man sich unbedingt einen Backup-Plan zurecht legen. Meistens ist bereits die Akquise das erste Problem. Dazu wurden ja im Bericht schon einige Links angegeben. Hier noch ein Tipp von uns: Insbesondere Webdesigner und Grafiker finden auf https://freelancer-jobs.net täglich neue Freelancer-Aufträge. Viele dieser Aufträge werden exklusiv auf diesem Portal publiziert und nicht wie anderswo auf zig Websites gleichzeitig aufgeschalten.

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